- Für Schäden haftet der Gast persönlich
- Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist nicht erlaubt
- Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen werden, als Fangergebnis einzutragen
- Hälterung der Fische zum Zweck des Austausches ist nicht gestattet
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen
- Fische dürfen am Gewässer weder gesäubert noch zurückgelassen werden
- Das Fischen vom Boot aus ist untersagt
- Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einem Köder


Überleiter West



Der Überleiter ist ein Kanalähnliches Bauwerk, das dazu dient, Wasser vom Altmühlsee in die Brombachseen zu leiten. Bei normalem Wasserstand ist er in der Regel zwischen 3,5 und 4m tief, von einigen Sandbänken abgesehen. Die meisten Tage im Jahr ist es ein stehendes Wasser. Die östliche Hälfte liegt schön im Wald verborgen, die westliche dagegen ist in der Nähe von Straßen. Ihr fangt dort Hechte, Zander, Karpfen, Schleien Aale, Barsche und sämtliche Weißfischarten Im Frühjahr ist es dort besonders schön, wenn der Uferbewuchs blüht- es gibt dann einen ganz besonderen Duft.

Also Petri Heil.

1. Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich.
2. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
3. Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einem Köder. Auf Raubfische kann nur mit einer Handangel gefischt werden.
4. Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen.
5. Während der Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Fischen mit Köderfisch oder Kunstköder verboten.
6. Ein massiger Raubfisch darf zum Zwecke des Weiterangelns nicht zurück gesetzt werden.
7. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder gesäubert noch zurückgelassen werden.
8. Das Fischen vom Boot aus ist untersagt.
9. Alle Fische sind, sobald sie in Besitz ( Kescher, Rucksack, usw.) genommen werden, als Fangergebniss einzutragen.
10. Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
11. Die Haltung zum Zwecke des Austausches der Fische ist nicht gestattet.
12. Die Uferwege dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
13. Der Freizeitverkehr (Radfahrer, Fußgänger usw.) darf durch das Fischen nicht behindert werden.
14. Mit einer Tageskarte darf nur von 5 - 24 Uhr gefischt werden, danach ist das Gewässer zu verlassen.


Schonmaße: Hecht 60 cm, Zander 50 cm, Karpfen 35 cm, Schleien 28 cm, Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmasse.

Schonzeiten:  Hecht und Zander vom 01.01.bis 31.05. Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten.


Fangbegrenzungen: Pro Tag zwei Karpfen, zwei Schleien und ein Raubfisch ( Hecht oder Zander oder Waller ). Die Fänge sind unverzüglich in den Erlaubnisschein einzutragen und dieser an der Ausgabestelle abzugeben.

 

Tageskarten:
Erwachsene 18,00 €
Jugendliche: 18,00 €

Kartenausgabestelle: Breitis Angeltreff

Trösterweiher und Brummerweiher

Unsere Weiher liegen mitten im Wald, vielleicht einen Kilometer von Absberg entfernt. Es ist dort also sehr schön ruhig und auch meist Windgeschützt. Man kann sich dort sehr gut erholen und dabei noch einige schöne Fische fangen. Beide Weiher sind ca. 1,6 ha groß und haben eine Tiefe von bis zu 3 Metern.  Neben Karpfen in fast allen Größen gibt es dort auch gute Hechte und Zander, Schleien  und  Aale. Natürlich auch Weißfische aller Arten und nicht zu vergessen: Waller. Wenn Ihr welche fangt, dann setzt sie bitte nicht mehr zurück- ihr wisst warum. Und wenn man viel Glück hat, kann man sogar Eisvögel bei der Jagd beobachten, oder Blindschleichen beim baden.

Also Petri Heil

Tageskarten für Gäste werden dieses Jahr nur an Urlauber mit Zimmernachweis ausgegeben oder an Gäste, die in Begleitung eines Vereinsmitgliedes sind.

1. Die Angelzeit beginnt um 05.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr. Das Gewässer ist um 24.00 Uhr zu verlassen.
2. Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich.
3. Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
4. Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einem Köder. Auf Raubfische kann nur mit einer Handangel gefischt werden.
5. Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen.
6. Während der Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Fischen mit Köderfisch oder Kunstköder verboten.
7. Ein massiger Raubfisch darf zum Zwecke des Weiterangelns nicht zurückgesetzt werden.
8. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässerweder gesäubert noch zurückgelassen werden.
9. Das Fischen vom Boot aus ist untersagt.
10. Alle Fische sind, sobald sie in Besitz ( Kescher, Rucksack, usw.) genommen werden, als Fangergebniss einzutragen.
11. Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
12. Die Haltung zum Zwecke des Austausches der Fische ist nicht gestattet.
13. Mit einer Tageskarte darf nur von 5 - 24 Uhr gefischt werden, danach ist das   Gewässer zu verlassen.


Schonmaße: Hecht 60 cm, Zander 50 cm, Karpfen 35 cm, Schleien 28 cm, Gras-, Marmor- und Silberfische 60 cm. Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonmasse.


Schonzeiten:  Hecht und Zander vom 01.01.bis 01.08. Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten. Edelkrebse sind ganzjährig gesperrt.


Fangbegrenzungen: Pro Tag zwei Karpfen, zwei Schleien und ein Raubfisch( Hecht oder Zander). Die Fänge sind unverzüglich in den Erlaubnisschein einzutragen und dieser an der Ausgabestelle abzugeben oder in den Kasten an der Blockhütte zu werfen.

 

Tageskarten:
Erwachsene 15,00 €
Jugendliche: 15.00 €

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