Gewässer
- Für Schäden haftet der Erlaubnisnehmer persönlich
- Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist nicht erlaubt
- Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen werden, als Fangergebnis einzutragen
- Hälterung der Fische zum Zweck des Austausches ist nicht gestattet
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen
- Fische dürfen am Gewässer weder gesäubert noch zurückgelassen werden
- Das Fischen vom Boot aus ist untersagt
- Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einem Köder
- Das Angeln während der Mitgliederversammlungen ist nicht erlaubt
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Der Überleiter ist ein Kanalähnliches Bauwerk, das dazu dient, Wasser vom Altmühlsee in die Brombachseen zu leiten. Bei normalem Wasserstand ist er in der Regel zwischen 3,5 und 4m tief, von einigen Sandbänken abgesehen. Die meisten Tage im Jahr ist es ein stehendes Wasser. Die östliche Hälfte liegt schön im Wald verborgen, die westliche dagegen ist in der Nähe von Straßen. Ihr fangt dort Hechte, Zander, Karpfen, Schleien Aale, Barsche und sämtliche Weißfischarten Im Frühjahr ist es dort besonders schön, wenn der Uferbewuchs blüht- es gibt dann einen ganz besonderen Duft.
Also Petri Heil.
Schonmaße und Schonzeiten:
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Hecht | 15.02. - 30.04. | 60 cm |
Zander | 15.02. - 30.04. | 50 cm |
Karpfen | 35 cm | |
Gras-, Silber-, Marmorfisch | 60 cm |
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
1. Fangerlaubnis:
2 Karpfen pro Tag ( keine Wochen- und Jahresbeschränkung ), 3 Schleien,
1 Raubfisch pro Tag ( keine Wochen- und Jahresbeschränkung )
2. Ein maßiger Raubfisch darf zum Zweck des Weiterangelns nicht zurückgesetzt werden
3. Während der Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder verboten
4. Auf Raubfische darf außerhalb der Schonzeiten auch mit 2 Handangeln gefischt werden
5. Der Freizeitverkehr ( Radfahrer, Fußgänger usw. ) darf durch die Fischerei nicht behindert werden
6. Grillen in festen Grills ist erlaubt, jedoch kein offenes Feuer
7. Mit einer Tageskarte darf nur zwischen 5 und 24 Uhr gefischt werden, danach ist das Gewässer zu verlassen
8. Für Jahreskarteninhaber gelten die gesetzlichen Regelungen
9. Parken direkt am Seitenstreifen des Loos-Weihers ist nicht gestattet
10. Preisfischen: Bei Preisfischen ist generell nur eine Rute auf Raubfisch zulässig
11. Das Angeln eine Stunde vor sowie während der Monatsversammlung ist nicht gestattet
12. Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen an den Vereinsgewässern ist nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich
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Unsere Weiher liegen mitten im Wald, vielleicht einen Kilometer von Absberg entfernt. Es ist dort also sehr schön ruhig und auch meist Windgeschützt. Man kann sich dort sehr gut erholen und dabei noch einige schöne Fische fangen. Neben Karpfen in fast allen Größen gibt es dort auch gute Hechte und Zander, Schleien und Aale. Natürlich auch Weißfische aller Arten und nicht zu vergessen: Waller. Wenn Ihr welche fangt, dann setzt sie bitte nicht mehr zurück- ihr wisst warum. Und wenn man viel Glück hat, kann man sogar Eisvögel bei der Jagd beobachten, oder Blindschleichen beim baden.
Also Petri Heil
Schonmaße und Schonzeiten:
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Hecht | 01.01. - 30.04. | 60 cm |
Zander | 01.01. - 30.04. | 50 cm |
Karpfen | 35 cm | |
Gras-, Silber-, Marmorfisch | 60 cm |
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
1. Fangerlaubnis:
2 Karpfen pro Tag, max. 5 pro Woche, max. 30 Karpfen pro Jahr
5 Schleien
1 Raubfisch pro Woche, max. 5 pro Jahr
2. Während der Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder verboten
3. Auf Raubfische darf nur mit einer Handangel gefischt werden
4. Grillen in festen Grills ist erlaubt, jedoch kein offenes Feuer!
5. Mit einer Tageskarte darf nur zwischen 5 und 24 Uhr gefischt werden, danach ist das Gewässer zu verlassen.
6. Für Jahreskarteninhaber gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Preisfischen: Bei Preisfischen ist generell nur eine Rute auf Raubfisch zulässig.
8. Das Angeln eine Stunde vor sowie während der Monatsversammlung ist nicht gestattet.
9. Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen an den Vereinsgewässern ist nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
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Dieses Gewässer ist für Vereinsmitglieder.
Die Wiese an dem Gewässer darf nicht befahren werden.
Also Petri Heil
Schonmaße und Schonzeiten:
Fischart | Schonzeit | Schonmaß |
Hecht | 01.01. - 30.04. | 60 cm |
Zander | 01.01. - 30.04.* | 50 cm |
Regenbogenforelle | 01.10. - 30.04.* | 28 cm |
Bachforelle | 01.10. - 30.04.* | 28 cm |
Bachsaibling | 01.10. - 30.04.* | 28 cm |
* Genehmigt durch die Fachberatung der Fischerei
Für alle anderen Fischarten gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
1. Fangerlaubnis: (Fließgewässer)
Tageslimit:
2 Salmoniden
2 Karpfen
1 Raubfisch
Wochenlimit:
4 Salmoniden
4 Karpfen
2 Raubfische
2. Während der Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder verboten
3. Auf Raubfische darf nur mit einer Handangel gefischt werden
4. Grillen in festen Grills ist erlaubt, jedoch kein offenes Feuer!
5. Mit einer Tageskarte darf nur zwischen 5 und 24 Uhr gefischt werden, danach ist das Gewässer zu verlassen.
6. Für Jahreskarteninhaber gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Preisfischen: Bei Preisfischen ist generell nur eine Rute auf Raubfisch zulässig.
8. Das Angeln eine Stunde vor sowie während der Monatsversammlung ist nicht gestattet.
9. Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen an den Vereinsgewässern ist nur mit Genehmigung des Vorstandes möglich.
10. Das Gewässer ist jedes Jahr vom 01.04. - 30.04. wegen Besatzmaßnahme gesperrt